Anfänge und frühe Geschichte von Grönloh.


von Werner Delbanco.


1. Vorgeschichte.


Früheste Spuren menschlicher Anwesenheit finden sich in Grönloh aus der Jungsteinzeit. Sie lassen sich an einem hier gefundenen Bruchstück einer Steinaxt nachweisen1. Sie ist in die Zeit der Verschmelzung der Großsteingrab- und der Einzelgrabkultur zwischen 2400 und 1700 v. Chr. zu datieren 2 . Aber diese Spur verwehte wieder. Für lange Zeit findet sich nichts, was hier auf das Dasein von Menschen deutet. Und auch dieser prähistorische Fund scheint nur darauf schließen zu lassen, daß er hier eher zufällig verloren ging. Keinerlei Ansiedlung aus so früher Zeit und schon gar keine durchgehende Besiedlung seit diesem Zeitraum bis in historische Zeiten läßt sich nachweisen3.



2. Siedlungs- und flurgeschichtliche Zeugnisse.



Später, in geschichtlich verhältnismäßig junger Zeit aber entstand hier eine Bauerschaft, ein Dorf. Wie dieses vor den Veränderungen der letzten zweihundert, Jahre ausgesehen hat, können wir in alten Karten erkennen.



In den Flurkarten der Osnabrücker Landesvermessung des hannoverschen Hauptmanns du Plat vom Ende des 18. Jahrhunderts tritt uns in schöner, deutlicher Zeichnung die Bauerschaft Grönloh als Siedlung verstreuter Einzelhöfe entgegen. Schon ein kurzer Blick auf die Karten der benachbarten Bauerschaft Wehdel zeigt deutliche Unterschiede: Hier liegen die Höfe in engeren Gruppen beisammen, und es fallen einzelne Flurstücke auf, die in schmale Streifen aufgeteilt sind. Diese Flurstücke, die sich bei genauerer Betrachtung als Esche herausstellen, fehlen in Grönloh völlig. Hier gibt es nur großflächige Grundstücke, die den zugehörigen Hof umschließen4. Man spricht hier von Kampfluren. Bezeichnenderweise wird dazu im weiter unten noch einmal berührten Feldschlagregister von 1722 gesagt: Die "Erben haben ihre Ländereien ganz besonders allein liegen".



Dem Interessierten drängt sich die Frage auf, aus welchen Gründen eng nebeneinander derartig unterschiedlich strukturierte Bauerschaften bestehen können. Der Siedlungs- und Flurforschung, in unserem Raum vor allem Hermann Rothert, Günther Wrede und Rolf Berner, ist es gelungen, die Karten, die den Befund vom Ende des 18. Jahrhunderts festhalten, so zum Sprechen zu bringen, daß sie Aussagen über viele Jahrhunderte ältere Zustände machen. So können Bauerschaften, die in der Weise wie Wehdel angelegt sind, einer anderen Zeitschicht - genaue Jahreszahlen verbieten sich - zugeordnet werden als solche wie Grönloh. Bei Wehdel, um bei diesem Beispiel zu bleiben, spricht man von der altsächsischen Besiedlung5, die vor dem im Zusammenhang mit den Sachsenkriegen Karls d. Gr. um das Jahr 800 geschehenen Eindringen der Franken nach Sachsen abgeschlossen war.



In dieser Siedlungsperiode ist ein Ort wie Grönloh noch in keiner Weise vorhanden.



3. Früheste schriftliche Erwähnungen.



Erst um das Jahr 1240 begegnet uns dieser Name zum ersten Mal. Damals wurde er im bischöflichen Tafelgutregister erwähnt, auf das weiter unten näher eingegangen wird. Zu dieser Zeit war Grönloh noch keine fertige Ortschaft, sondern es gab nur einen "mansus in Gronlo" und eine "alia casa"6 . Gut fünfzig Jahre später, im Jahre 1296, spricht eine Urkunde aber schon von mehreren Erben und Kotten ("bonis nostris in Gronelo, domibus et casis")7, und drei Jahre weiter in fast gleicher Weise von "una domus et septem casae in Grollo"8.



Das heißt: In der Zeit von 1240 bis zum Ende des Jahrhunderts muß hier eine sichtbare Siedlungstätigkeit vor sich gegangen sein. Ja, man darf wohl noch mehr sagen: Diese Siedlungstätigkeit dürfte, da es um 1240 erst ein Erbe (mansus) und einen Kotten (casa) gab, wohl erst kurz vor diesem Jahr begonnen haben.



4. Die Hauptquelle: Das bischöfliche Tafelgutregister um 1240.



An dieser Stelle ist es sicher angebracht, zunächst einmal die älteste schriftliche Quelle, die Grönloh um 1240 nennt, näher kennenzulernen. Bei dieser handelt es sich um das bischöfliche Tafelgutregister. Dieses ist ein Verzeichnis derjenigen Güter, die zum Unterhalt der bischöflichen Tafel, des bischöflichen Haushalts, beizutragen hatten. Vermutlich hat der Bischof Engelbert I. von Isenburg es abfassen lassen. Es wird heute im Niedersächsischen Staatsarchiv in Osnabrück verwahrt9. Gedruckt ist es in der von Abeken veranstalteten Ausgabe der Werke Mösers10.



Ursprünglich war der Bischof der Herr des Gesamtkirchengutes11. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Domkapitels bestritt er hiervon seinen Lebensunterhalt. Im Falle Osnabrücks läßt sich aus urkundlichen Hinweisen erschließen, daß ein Teil dieses Gesamtgutes schon vor dem Jahre 1088, dem Todesjahr des Bischofs Benno II., für den Bischof ausgeschieden worden war12.



Den übrigen Teil des ehemaligen Gesamtkomplexes übernahm das Domkapitel. Auch über diesen Teil gibt es Verzeichnisse, das ebenfalls im Staatsarchiv Osnabrück verwahrte Einkünfteregister des Dompropstes Lentfried von etwa 1200 bis 1300 13.



Die zur Versorgung der bischöflichen Tafel heranzuziehenden Höfe waren, soweit sie im Osnabrücker Nordland lagen, den Haupthöfen in Ankum und Rüssel unterstellt. Dem Haupthof in Rüssel allein unterstand fast ein Drittel des bischöflichen Tafelgutes. Ein Haupthof, lateinisch curia, stellte in dem Grundherrschaftssystem, so wie es uns im Tafelgutregister entgegentritt, eine Zwischeninstanz zwischen den einzelnen Höfen und der bischöflichen Güterrezeptur dar. Er sammelte die Abgaben ein und sorgte für den Weitertransport nach Osnabrück14.



Um 1240 gehörten in Grönloh, wie erwähnt, erst zwei Höfe zum bischöflichen Tafelgut. Einen bezeichnet das Register der Qualität nach als mansus, den anderen als casa. Ein mansus war - in nicht genormter Größe - eine bäuerliche Wirschaftseinheit15 . Daher darf in dem mansus des Tafelgutregisters sicher ein späteres Vollerbe zu erkennen sein. Casa dagegen war eine einfachere Hofstelle, wörtlich eine Hütte, ein Kotten.



5. Die weitere Entwicklung.



In den schon genannten, etwa fünfzig Jahre nach der Abfassung des Tafeigutregisters entstandenen Zeugnissen erscheinen ein Hof und sieben Kotten, 1582 vermutlich sechs volle und zwei halbe Erben16. Inzwischen waren also alle ehemaligen einfacheren Stellen, alle Kotten, zusammen mit dem ältesten Vollerbe zu vollen bzw. halben Erben geworden. Darin ist deutlich ein "Fortschreiten der grundherrlichen Siedlung"17 zu erkennen.



Die älteste Hofstelle soll sich dort befunden haben, wo noch heute die Bezeichnung "husstäe" am Boden haftet. Als höchstgelegenes Geländestück in Grönloh dürfte es dem ersten Ansiedler am geeignetsten zur Niederlassung erschienen sein18. In dieses Stück teilen sich heute verschiedene Höfe, u. a. das Erbe Grönloh.



Die Gleichheit des Namens eines Hofes mit dem der ganzen Bauerschaft berechtigt zu der Vermutung, daß dieser Hof der älteste ist. Er kann als erster "in dem Grönloh" gegründet sein19, so daß an ihm diese Bezeichnung haften geblieben ist. Wo er als der einzige Hof stand, war eben einfach die "husstäe", die Hausstätte. Er muß später allerdings ein wenig verlegt worden sein, denn die "husstäe" trägt heute kein Haus mehr. Sie hat aber noch bis in die neueste Zeit hinein durch Bodenfunde Spuren eines solchen erkennen lassen20.



6. Der Bischof als Grundherr.



Die grundherrlichen Verhältnisse waren jahrhundertelang völlig stabil: Über die in den oben genannten Urkunden von 1296 und 1299 erwähnten Höfe verfügte der Bischof allein. Später, aus dem Jahre 1478, gibt es eine Äußerung, aus der zu ersehen ist, daß die ganze Bauerschaft eine von ihm geschaffene grundherrliche Siedlung war21. 1582 gehörten die Voll- und Halberben in Weiterentwicklung des bisherigen Zustandes zum Domaniailgut22. Die Kötter, die jüngeren Gründungen, waren frei23. Die gleichen Verhältnisse begegnen uns bei der Volkszählung von 1772: Einziger Grundherr war der Landesherr, die Kötter waren frei24.



Anfangs allerdings hatte der Bischof einen Konkurrenten. Das Tafelgutregister sagt nämlich, daß der Kotten an einen G. de Varendorpe Abgaben leistete, und bemerkt, daß das unrechtmäßige, iniuste, geschehe. Später hören wir nichts mehr hiervon. Der Bischof hat sich also durchgesetzt.



Er war der einzige, der im Gebiet des späteren Grönloh über den Grund und Boden verfügen und Siedler ansetzen konnte.



7. Die Herkunft der bischöflichen Rechte.



Bei der Erklärung, warum der Bischof dieses Verfügungsrecht besaß, muß von den geographischen Gegebenheiten ausgegangen werden. Hierzu hilft ein Blick in die Karte von du Plat. Sie zeigt, daß das Gebiet von Grönloh von zahlreichen Wasserläufen durchzogen ist25. Dieses Gebiet liegt tief. Es war einst sumpfig und unbewohnbar, zu einer Zeit noch, als die eingangs erwähnte altsächsische Siedlung andernorts längst zu Niederlassungen mit Landwirtschaft geführt hatte. Niedriger gelegene Räume aber waren unbewohnt geblieben.



So ist auf einer Karte, die die Siedlungsgebiete bis etwa zum Jahre 1150 darstellt, zu erkennen, daß zwischen den zwei Siedlungsgebieten des Dersigaues mit Lohne und Damme und des Varngaues mit Badbergen, Rüsfort, Ankum, Merzen und Bramsche leerer, unbewohnter Raum lag26. Menschenleeres Gebiet, Brachland, Urwald aber konnte nach alter Rechtsvorstellung der König an sich ziehen und mit Siedlern besetzen27. Dieses Recht aber war, wie so viele königliche Rechte, noch in der fränkischen Zeit auf die Fürsten übergegangen.



So verhält es sich auch in unserem Falle. Daher konnte der Bischof von Osnabrück aus dem unbesiedelten Gebiet einen Teil aussondern und hier Siedler ansetzen. Solch ausgesondertes Gebiet wurde Sundern genannt. Kennzeichnend für die deutsche Siedlungsgeschichte ist, daß die solches Land rodenden oder sonstwie urbar machenden Leute in irgendeiner Form eine Rodungsfreiheit erhielten28.



8. Vorrechte des Grönloher Sunderns.



Dies können wir nun bei Grönloh sehr schön beobachten. Im Jahre 1478 wird bekundet, "dat de bure und menne in dem Groenlo van alden herkumpst mynes gnedigen heren vryen sunder geheten weren und sendes und godinges vrij weren“29. Der Grönloher Sundern war also von der allgemein gültigen Gerichtsbarkeit, dem kirchlichen Sendgericht und dem weltlichen Gogericht, befreit30. Darin bestand die Freiheit des Sunderns und der Anreiz zur Ansiedlung. Ein weiterer Anreiz war die Geringfügigkeit der an den Grundherrn zu zahlenden Abgabe, die nur aus einem Freirind bestand31. Die Gerichtsfreiheit wurde noch 1729 und 1735 bestätigt32.



9. Namenserklärung.



Aus der Ortslage erklärt sich auch der Name der Ansiedlung. Die erste Silbe, „groen", entspricht dem hochdeutschen"grün“. "loh" bedeutet nach allgemeiner Ansicht "niedrig gelegenes Gehölz"33. Das Wort ist möglicherweise mit dem lateinischen lucus = Hain, Lichtung verwandt34. "Grönloh" kann somit als "niedrig gelegener Wald" verstanden werden. Noch im Jahre 1722 wird der Ort im eingangs erwähnten Feldschlagregister mit Worten charakterisiert, die aus der Entstehungsgeschichte heraus zu verstehen sind: "Der Acker liegt sehr zwischen dem Holz"35. Da sind eben die Spuren der Urbarmachung, der Rodung des 13. Jahrhunderts, noch nach fast fünfhundert Jahren zu erkennen.



Der Ortsname war ursprünglich nur Lagebezeichnung. Ein Empfinden hierfür ist heute noch vorhanden, wenn man mundartlich z. B. sagt, man gehe "na dem Grönloh". Schon aus dem 15. Jahrhundert stammen Belege für diesen Sprachgebrauch. In der oben erwähnten Urkunde aus dem Jahre 1478 ist von"de bure und menne in dem Groenloh" die Rede.



Auch an diesem Sprachgebrauch ist eine - im Vergleich zum eingangs benutzten Beispiel Wehdels - junge Besiedlung zu erkennen.



10. Die machtpolitische Lage um das Jahr 1240.



Es bleibt noch die Frage, warum überhaupt der Bischof von Osnabrück sich als "Siedlungsunternehmer"" betätigte, was ihn dazu veranlaßte, in damals unwegsamem Gebiet Menschen anzusiedeln. Diese Frage führt uns mitten hinein in die spannungsgeladene Zeit der Territorialkämpfe des hohen und späten Mittelalters. In dieser Zeit mußten sich die Osnabrücker Bischöfe im Kampf mit den Grafen von Calvelage-Vechta-Ravensberg, den Bischöfen von Münster als deren Erben, den Grafen von Oldenburg und vor allem den Grafen von Tecklenburg behaupten. Diese Kämpfe führten schließlich im Osnabrücker Nordland zu einer Grenzziehung, die noch heute besteht.



Diese Machtrivalitäten können hier nicht nachgezeichnet werden. Am vollständigsten sind sie von J.C.B. Stüve37 beschrieben worden. Die Grundtendenzen gerade unseres Raumes sind in der Festschrift zur 750-Jahr-Feier Quakenbrücks von Christine van den Heuvel und von August Schröder aus verschiedener Sichtweise zusammengefaßt worden38.


Dort lesen wir, daß Quakenbrück als Grenzfeste und Gegengewicht wie ein vorgeschobener Posten gegen die Ausdehnungstendenzen der tecklenburgischen Grafen errichtet worden ist. Hier kamen zu einem bischöflichen Meierhof und zu einem schon vorhandenen Dorf (villa) innerhalb weniger Jahre eine mit Burgmannen besetzte Landesburg, das im Jahre 1235 gegründete Sylvesterstift und eine bürgerliche Siedlung hinzu. Zwar ist nur 1235 das einzige faßbare Datum, doch wurde auch die Landesburg um dieses Jahr herum, wahrscheinlich kurz vorher während einer Fehde mit den Tecklenburgern in den Jahren 1227 bis 1234 errichtete. Alles zusammen bildete einen Komplex, der bereits im Jahre 1261 den Charakter eines befestigten Fleckens, eines oppidum, erreicht hatte40.


Die weiter oben getroffene Feststellung, daß die Ansiedlung in Grönloh vermutlich erst kurz vor 1240 begonnen hat, paßt nun sehr gut mit der Tatsache zusammen, daß auch kurz vor diesem Zeitpunkt erst Quakenbrück militärischstrategisch ausgebaut worden war. Hinter allem aber ist einheitliche, vom Bischof vorangetriebene Planung zu erkennen: Diese Ansiedlung in Grönloh stellt sich als Teil einer großangelegten Sicherungsplanung heraus. Denn die Grenzfeste Quakenbrück wurde von ausgedehnten Grenzbefestigungen frankiert. So zogen sich Landwehren um das ganze nördliche Osnabrücker Land41. Hiervon bildete die heute noch vorhandene Bünner Landwehr in Grönloh einen Abschnitt42.

Die Ansiedlung im Grönloher Sundern gründete also auch, vielleicht sogar vor allem, auf militärischen Überlegungen. Sie hatte eine militärische Aufgabe, die des Grenzschutzes. Auch die Anlage der einzelnen Erben mit Wall und Graben43 drückte Wehrhaftigkeit aus. Nicht nur mittels festungsartiger Unternehmung wie Quakenbrück, sondern auch mit Hilfe bäuerlicher Siedlung also wollte der Bischof von Osnabrück "Flagge zeigen", wie man heute sagen würde, und seinen territorialen Anspruch untermauern.



Anmerkungen:

1 Büttner, Paul- Vor- und Frühgeschichte des Badberger Raumes. In: Mitteilungen des Kreisheimatbundes Bersenbrück 18, 1975, S. 58.

2 Vgl. Schlüter, Wolfgang. Die Vor- und Frühgeschichte des Artlandes und seiner Umgebung. In. Quakenbrück. Von der Grenzfestung zum Gewerbezentrum (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen XXV). Quakenbrück 1985, S. 42-44.

3 Vgl. Büttner S. 71.

4 Vgl. Wrede, Günther: Johann Wilhelm du Plat. Die Landesvermessung des Fürstbistums Osnabrück 1784-1790 (Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen VI, 1. Lieferung). Osnabrück 1955, Blatt 12, 13, 22.

5 Berner, Rolf.- Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Artlandes bis zum Ausgang des Mittelalters. In: Schriftenreihe des Kreisheirnatbundes Bersenbrück Nr. 9, 1965, S. 8 ff.

6 Registrum bonorum mensae EpiscopalisOsnabrugensis ca annum 1240conscriptum. Hrsg. v. J. Möser, Sämtliche Werke, Ausg. v. B. R. Abeken, Bd. 8, 1843, S. 381.

7 Osnabrücker Urkundenbuch. Hrsg. von Friedrich Philippi und Max Bär, Bd. 4, Nr. 467.

8 Ebd, Nr. 559.

9 Rep 2 Nr. 81. - Die uns interessierenden Worte stehen S. 14 unten.

10 Vgl. Anm. 6.

11 Kirchhoff, Johann. Die Organisation des Osnabrücker Kirchenvermögens in der Zeit vom 12.-14. Jahrhundert. Dargestellt vorzugsweise auf Grund der Heberegister. In: Osnabrücker Mitteilungen 34, 1909, S. 56.

12 Ebd. S. 58.

13 Rep 2 Nr. 183, vgl, Kirchhoff S. 52 f.

14 Kirchhoff S. 74 ff

15 Lütge, Friedrich: Geschichte der deutschen Agrarverfassung vom frühen Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. Stuttgart 1963, S. 86, S. 147.

16 Vgl. Berner S. 24 mit Anm. 201.

17 Rothert, Hermann: Die Besiedelung des Kreises Bersenbrück. Ein Beitrag zur Siedlungsgeschichte Nordwestdeutschlands

(Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Westfalen). Quakenbrück 1924, S.70.

18 Vgl. Berner S. 121 Anm. 199.

19 Auf die Entstehung des Ortsnamens wird weiter unten eingegangen.

20 Korfhage, D[ietrich]- Die Bauerschaft Grönloh. Eine Siedlung aus dem Hochmittelalter. Masch.-schr., o. O. [Grönlohl, o. J. [1949], S. 3.

21 Vgl. Rothert-S. 69.

22 Vgl. ebd. S. 70.

23 Wrede, Günther-, Geschichtliches Ortsverzeichnis des ehemaligen Fürstbistums Osnabrück (Veröffentlichungen der Historischen Komission für Niedersachsen und Bremen XXX). Bd. 1, Hildesheim 1975, S. 197, 4 b.

24 Ebd.

25 Vgl. Wrede: du Plat (Text) S. 18.

26 Schnath, Georg (Hrsg.): Geschichtlicher Handatlas Niedersachsens (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hannover etc. (201), S. 26 f., Prinz, Joseph: Das Territorium des Bistums Osnabrück. Göttingen 1934, S. 28-35.

27 Lütge S. 36.

28 Ebd. S. 55.

29 Acta Osnabrugensia oder Beytrage zu den Rechten und Geschichte von Westfalen, insonderheit vom Hochstift Osnabrück. [Von J. F A. Lodtmann]. Teil 1, Osnabrück 1778, S. 119.

30 Vgl Rothert S. 69.

31 Berner S. 24 Anm. 197.

32 Codex constitutionum Osnabrugensium. Band 1, Osnabrück 1783, S. 636 f.-, vgl. Wrede, Ortsverzeichnis 1 S. 197; Berner S. 23 f.; Rothert S. 69.

33 Vgl. Berner S. 22.

34 Vgl. Berner S. 119 Anm. 175.

35 Staatsarchiv Osnabrück, Rep 100/92113, 102r.; vgl. Berner S, 23.

36 Berner S. 27.

37 Stüve-, [Johann] C[arl Bertram]- Geschichte des Hochstifts Osnabrück. Band 1, Osnabrück 1853, S. 19 ff

38 Schröder, August: Quakenbrück und die Anfänge der Osnabrücker Territorialbildung. Erläuterungen zu Schriftquellen des 13./14. Jahrhunderts. In: Quakenbrück. Von der Grenzfestung zum Gewerbezentrum (OsnabrückerGeschichtsquellen und Forschungen XXV). Quakenbrück 1985, S. 109 - 121 -, van den Heuvel, Christine. Burgmannen und Rat: Die politische Entwicklung Quakenbrücks von 1235-1802. In: Ebd. S. 69-90.

39 Prinz S. 112.

40 Vgl. v. d. Heuvel S. 72.

41 Vgl. Schröder S. 116 f.

42 Vgl. Dobelmann, Werner: Landwehren im Osnabrücker Nordland. In: Mitteilungen des Kreisheimatbundes Bersenbrück 16, 1969, S. 154. - Die von Dobelmann ebd. gleichfalls erwähnten älteren Wallanlagen liegen nicht in der Grönloher, sondern in der Wehdeler Mark, vgl. Wrede: du Plat Blatt 11.

43 Vgl. Berner S. 24.