Grönloh im 19. und 20. Jahrhundert


von Marie-Luise Aumann


Wenn man einen Rückblick auf die jüngere Entwicklung der ehemaligen Gemeinde Grönloh werfen will, ist es gut, sich auch an die Anfänge der modernen Gemeindeverwaltung zu erinnern.



Nach der Säkularisation des geistlichen Fürstentums Osnabrück (1801) kam unsere Region 1802/03 für kurze Zeit an das Kurfürstentum Hannover. Während der dann folgenden Franzosenzeit 1803 - 1813 gehörte Grönloh 1807 - 1810 zum von Napoleon neu gegründeten Königreich Westfalen, anschließend von 1810 1813 direkt zum Kaiserreich Frankreich und im engeren Bereich zum Arrondissement Quakenbrück.



Nach dem Wiener Kongreß (1814/15) kam das ehemalige Fürstbistum Osnabrück wieder zum Kurfürstentum (seit 1837 Königreich) Hannover, während das benachbarte Niederstift Münster zum Großherzogtum Oldenburg geschlagen wurde.



Die Ämterverwaltung wurde wieder aufgenommen, Grönloh gehörte zum Amt Fürstenau. Die Verwaltung der Landgemeinden wurde unter Aufsicht des Amtsvogts von Burrichtern (Vollerben, Halberben, Erbkotten) wahrgenommen, sie riefen die Gemeinde bei sehr wichtigen Angelegenheiten zur Bauersprache zusarnmen. 1833 tritt an Stelle des Burrichters der von den stimmberechtigten Einwohnern der Gemeinde auf 4 Jahre gewählte Gemeindevorsteher.



Um 1830 verzeichnete man im Osnabrücker Land 5 Zollkreise, zu einem mit dem Sitz in Quakenbrück gehört auch eine Zollstelle in Grönloh. Erst 1854, nach Beitritt Hannovers zum Zollverein, war ihre Aufgabe beendet.



1866, nach dem verlorenen Krieg gegen Preußen, wurde das Königreich Hannover zur preußischen Provinz Hannover.

Am 1.4. 1885 wurde aus den vormaligen Ämtern Bersenbrück, Fürstenau, Vörden und der selbständigen Stadt Quakenbrück der Kreis Bersenbrück gebildet, aus mehreren Kreisen entstand der Regierungsbezirk Osnabrück. Damit war die moderne preußische Selbstverwaltung in dieser Region eingeführt, aus der sich unsere heutige Verwaltung entwickelt hat.



Die anstehenden Fragen und Probleme in der Gemeinde wurden von Gemeindeversammlungen beraten und beschlossen, diesen Versammlungen gehörten die Hofbesitzer an. Ihr Stimmanteil richtete sich nach der Steuerkraft ihrer Betriebe.



Die Verwaltung der Gemeinde Grönloh im Wandel



Die Beschlüsse von Gemeindevertretungsversammlungen wurden in Protokollen aufgeschrieben, um sie für die Nachwelt zu erhalten. Als Rückblick gelesen spiegeln sie oft interessante Epochen und Begebenheiten wieder. Man findet bis 1945 in den alten Aufzeichnungen leider unvollständig die Namen der Mitglieder des beschlußfassenden Gemiums. Es wäre sehr interessant, im Rückblick die Personen zu kennen, die ein dreiviertel Jahrhundert lang die Entwicklung der Gemeinde mitgestaltet haben. So aber sind uns nur die jeweiligen Gemeindevorsteher bekannt.



Das älteste Protokoll der Gemeinde Grönloh ist datiert vom 1.4.1875. Es ist eingetragen in ein Protokollbuch, welches von der Quakenbrücker Druckerei Ad. Beythien angefertigt wurde. Auf dem mit Leinen überzogenem Deckel befindet sich der Aufdruck "Protokolle der Gemeinde Grönloh", im Innern auf der ersten Seite mit großen Buchstaben die Worte "Mit Gott". Die Eintragungen wurden bis ins Jahr 1946 sauber und gut lesbar in deutscher Schrift (Sütterlin) geschrieben.



Neben den auch heute noch sehr aktuellen Aufgaben der Steuererhebung, der Pflege und Ausbesserung von Brücken, Wegen und Gewässern, nahmen auch die Unterhaltung der Feuerwehr und der Schule einen breiten Raum in den früheren Versammlungen ein. Während die Kosten für den Unterhalt der Grönloher Schule einschließlich Lehrer vollkommen von der Gemeinde getragen wurde, war man später an dem Unterhalt anderer Schulen (Mittelschule, Landwirtschaftsschule, Berufsschule, Hauptschule) durch die Mitgliedschaft der Gemeinde in den jeweiligen Schulzweckverbänden beteiligt. Aber auch viele andere die Entwicklung Grönlohs und seiner Menschen fördernde Maßnahmen wurden beraten und beschlossen.



Im Protokoll vom 14.4.1875 macht der Gemeindevorsteher Netheler der Versammlung bekannt, daß das Amtsgericht Quakenbrück die Hofbesitzer auffordert, ihre Höfe bis zum 1.7. des Jahres in die Höferolle eintragen zu lassen.



Am 25.7.1875 wurde den bei den Gemeindeversammlungen anwesenden Mitgliedern durch den Kirchprovisor Gervesmann aus Wulften mitgeteilt, "daß die Naturalgefälle an die beiden Pfarren in Badbergen bis Weihnachten abgelöst sein sollten, andernfalls sollten sie später gerichtlich herangezogen werden." Es waren fast sämtliche Anwesenden zur sofortigen Ablösung bereit.



Die Abgaben im "weltlichen" Bereich waren, soweit es sich um ausgesprochene Steuern handelte, schon nach der Stüveschen Ablösungsverordnung von 1833 durch andere Steuern wie Grundsteuer, Einkommenssteuer usw. ersetzt worden, alle anderen Verpflichtungen waren damit abgelöst.



Häufig mußte die Versammlung soziale Probleme beraten und entscheiden. Bedürftige baten um Unterstützung der Gemeinde für Lebensunterhalt oder Arzt bzw. Krankenhauskosten. Oftmals mußte zum Lebensunterhalt alter arbeitsunfähiger Bürger mit Geld oder Naturalhilfe beigetragen werden. So hielt dann am 5.5.1892 ein Inspektor Schlüter aus Wittlage einen lnformationsvortrag über das lnvaliditäts- und Alterssicherungsgesetz. Es wurde von den Versammelten beschlossen, 80 Abdrücke auf Gemeindekosten anzuschaffen und unter die Gemeindemitglieder zu verteilen, "damit jedem Gelegenheit gegeben wird, sich über Zweck und Nutzen der Reform zu informieren."



Der Gemeindevorsteher informiert am 3.5.1877 die Versammlung, daß laut Mitteilung des Oberamtsrichters Brandenburg aus Quakenbrück die Gerichte angewiesen wären, die neuen Grundbücher anzulegen. Es wurde von den Anwesenden dann auch beschlossen, eine Karte nebst einem Flurbuch der Gemeinde Grönloh nach der neuen Vermessung möglichst "dauerhaft haltbar anfertigen zu lassen. Außerdem wurde bekannt gegeben, daß sich das neue Standesamt bei Bäcker Hermann Hedemann in Badbergen befinde.



Polizeiliche Verordnungen der"Gendarmen" in Badbergen wurden ebenfalls auf den Versammlungen bekanntgemacht und vermerkt. So z.B. am 12.1.1877 eine Geschwindigkeitsbeschränkung vom Marktplatz Badbergen bis zur katholischen Schule. Die Straße durfte dort von Reitern und Fuhrwerken nur im Schrittempo passiert werden, andernfalls drohten 5 Mark Strafe.



Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Region waren und sind die Verkehrsverbindungen, also eine gute Infrastruktur, sehr wichtig, so wurde dann am 25.11. 1899 über den Ausbau einer Landstraße von Grönloh nach Dinklage diskutiert. Doch obwohl sich 12 Interessenten bereit erklärten, 33,3 % vorläufig unverbindlich zu übernehmen, fand dieser Plan keine Mehrheit.



Fast 12 Jahre später, am 31.1.1911, stand dieser Straßenausbau wieder zur Debatte. Durch wahrscheinlich veränderte Einsichten in die Notwendigkeit der Maßnahme stimmten alle dafür.



Es wurden zwei verschiedene Trassen vorgeschlagen und von der Versammlung diskutiert:

1) Von der Oldenburger Grenze (Paßportbrücke) bei Colon Dettmer abzweigend über den sogenannten Wulferts Damm bei Köper auf die Badberger - Holdorfer Chaussee mündend.

2) Von der Oldenburger Grenze den Gehrde - Dinklager Weg, abzweigend zwischen Goesmanns und Middelkampfs Gründen die Grenze wahrend, über Enders Ding bei Hofbesitzer Enders über die Allee, ebenfalls auf die Badberger - Holdorfer Chaussee mündend.



Bei diesem zweiten Plan sollte, um den anderen Interessenten einigermaßen gerecht zu werden, der Weg bis Colon Dettmer ausgebautwerden. Bei der folgenden Abstimmung votierten für den Plan 1 136 und 80 für den zweiten Plan.



Die erste vorgeschlagene Trasse war damit angenommen. Es verpflichteten sich die Interessenten, den dazu erforderlichen Grund unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und folgende Vorausleistungen zu zahlen:

Hofbesitzer Dettmer

1500,-Mark

Hofbesitzer Block

1000,- Mark

Hofbesitzer Netheler

750,- Mark

Hofbesitzer Sähnke

500,- Mark

Zimmermeister Brickwehde

300,- Mark

Schankwirt Köper

300,- Mark


4350,- Mark



Am 1.1.1966 wurde diese Straße, nachdem der damals zur Verfügung gestellte Grund aufgekauft worden war, eine Kreisstraße.



Doch schon einen Monat später, am 27.2.1911, stand ein für die Bevölkerung ebenso wichtiges Thema auf der Tagesordnung. Von der Gemeindeversammlung wurde beschlossen, "daß zur Elektrizitätsversorgung der Gemeinde mit der Hannoverschen Kolonisations- und Moorverwertungsgesellschaft m.b.H. zu Osnabrück ein Vertrag nach dem von der Kreisvertretung festgestellten und vom Kreisausschuß in einem Abdruck mitgeteilten Entwurf,“ abgeschlossen werden soll.



Um ein ganz anderes Thema ging es auf der Zusammenkunft am 11.9.1911 im Flüßmeyerschen Wirtshause. Herr Seidler vom Postamt Badbergen informierte die Gemeindeversammlung über die evtl. Anlage einer Telegraphenanstalt bei Wirt Flüßmeyer oder die Errichtung einer öffentlichen Fernsprechstelle bei Wirt Köper. Flüßmeyer ist bereit, auf eigene Kosten - etwa 1000 Mark - die Anstalt herstellen zu lassen. Köper glaubt nicht, die Fernsprechstelle auf eigene Kosten bauen zu können. Die Gemeinde gibt keinen Zuschuß. Ob die Telegraphenanstalt oder Fernsprechstelle gebaut worden sind, geht aus den Protokollen nicht hervor. 20 Jahre später, am 14.1.1933, beantragt der Bauer Alfred Berner die Genehmigung zur Errichtung einer öffentlichen Fernsprechstelle auf dem Hofe Dettmer. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Noch bis in die siebziger Jahre war diese Stelle dort vorhanden.



Aber auch Anliegen ganz anderer Art werden an die Gemeinde gestellt. So bittet am 14.12.1912 Landrat Dr. Rothert um einen hübschen alten Schrank oder eine Truhe für das neue Kreishaus in Bersenbrück. Die bei der Versammlung Anwesenden waren bereit, den Wunsch zu erfüllen, und stellten einen Betrag von 100,Mark zur Verfügung.



Gelegentlich werden auch von Gemeindernitgliedern Wünsche an Behörden gestellt. So wurde am 7.4.1888 die Post aufgefordert, wenn schon nicht zweimal am Tag, wie in anderen Gemeinden, so doch jedenfalls vormittags die Post zu bringen. Falls dieses mit dem Postvorsteher Calvelage in Badbergen nicht möglich sein sollte (er hatte angezweifelt, daß dieses der Wunsch aller wäre), wollte man sich an die Oberpostdirektion wenden.



Mit Beginn des ersten Weltkrieges 1914 sind im Protollbuch fast ausschließlich geleistete Lieferungen an Getreide, Kartoffeln, Steckrüben und Vieh an das Heer aufgelistet und nach diesen Listen auch abgerechnet. Da durch den Krieg ein Arbeitskräftemangel entstanden war, entschied man sich auf der Gemeindeversammlung von 5.5.1918, zum ersten Juni des Jahres 20 Kriegsgefangene aus dem Lager Hesepe einzusetzen. Die Unterbringung sollte im Stallneubau des des Flüßmeyerschen Hofes erfolgen. Die Einrichtung des Lagers mußte der Hofbesitzer übernehmen.



Auf Aufforderung des Landratsamtes zwecks Gründung einer Bürgerwehr zur allgemeinen Sicherheit, wurde zum 10.3.1919 eine Gemeindeversammlung einberufen. Von den 85 anwesenden Haushaltungen hat jeder eine Person für die Bürgerwehr zu stellen. Als Führer dieser Bürgerwehr wurde Offiziersstellvertreter Brand gewählt, Otto Middelkampf war bereit, ihn in jeder Weise zu unterstützen. Den Nachrichtendienst zur Unterrichtung des Führers übernahm Rudof Block bei Tag und Nacht. Für das Kirchspiel und den ganzen Kreis sollten Streifengänge stattfinden, doch man war der Meinung, daß dies für Grönloh nicht nötig sei.



Wie man aus dem Vorgang der Bildung einer Bürgerwehr schon ersehen kann, waren die Nachkriegsjahre geprägt von Instabilität, Wirtschaftskrisen und Inflation. Wie groß die Not gewesen sein muß, zeigt sich an vielerlei Eintragungen. So wird beschlossen, Hannoversche Stadtkinder den Sommer über in der Gemeinde unterzubringen. Einige Jahre später werden Kinder und Erwachsene aus dem Ruhrgebiet aufgenommen.



Für die hungernde Bevölkerung der Stadt Osnabrück beschloß man eine Naturaliensammlung abzuhalten. Von der Gemeinde wurden sehr häufig Sammlungen durchgeführt, z.B.: Krankenhäuser, "Irrenanstalt", Blinde, Schule, Schulweihnachtsfeier (1950). Zum Bau des Kriegerdenkmals, und sogar für eine Flugzeugspende (15.03.1938), wurden Sammlungen veranlaßt und durchgeführt.



In der Inflationszeit mußten folglich auch die Steuern angehoben werden. Am 15. 10. 1922 schlug der Gemeindevorsteher vor, für die Grund-, Gemeinde- und Betriebssteuer 6000 % und für die Gewerbesteuer 2000 % anzusagen. Er bat aber gleichzeitig, ihm etwas freie Hand zu lassen, da bei der momentanen Geldentwertung sich nichts bestimmtes feststellen lasse. Die wurde ihm auch bewilligt. Aber schon am 5.4.1923 wurden die Steuern nach zum Teil lebhaften Debatten nochmals kräftig erhöht. Für die Grund-,. Gebäude- und Betriebsteuer auf 24000 % und die Gewerbesteuer auf 8000 %. Auch die Hundesteuer wurde heraufgesetzt, und zwar auf den doppelten Satz. der als Kreishundesteuer erhoben wird. In der bisherigen Steuer von 1,50 Mark sah die Versammlung keinen Sinn mehr. Wie hoch die neue Abgabe in Geld war, ist leider nicht vermerkt.



Am 28.10.1929 fand eine Einigungsversammlung zur Einigung auf einen Wahlvorschlag statt. Es ist das erste Mal, daß die Mitglieder des Gemeindeausschusses namentlich bekannt sind. Man einigte sich auf folgende 12 Personen:



Heinrich Sähnke, Hofbesitzer

August Hagenkamp, Pächter

Otto Middelkampf, Hofbesitzer

Heinrich Barkhau, Heuermann

Heinrich Mustermann, Pächter

Wilhelm Bremerkamp, Heuermann

Rudolf Block, Hofbesitzer

Hermann Hengehold, Heuermann

Dietrich von Otte, Heuermann

August Denningmann, Heuermann

Hermann Möllmann, Heuermann



Zum Vorsteher wurde Hofbesitzer Heinrich Middelkampf einstimmig gewählt.



Am 28.04.1933 ist die letzte Eintragung in diesem Buch gemacht worden. Folgende Gemeindevorsteher zeichneten für die Eintragungen verantwortlich.



01.04.1875 - 29.01.1881 Heinrich Netheler

29.01.1881 - 29.01.1887 Hermann Wulfert

29.01.1887 - 03.02.1893 Arnold Middelkampf-Brake

03.02.1893 - 25.02.1905 Hermann-Heinrich (k1.) Rethorst

25.02.1905 - 27.02.1911 Heinrich Sähnke

27.02.1911 - 08.11.1919 Heinrich Netheler

08.11.1919 - 21.05.1924 Otto Middelkampf-Brake

21.05.1924 - 08.12.1929 Rudolf Wulfert-Block

08.12.1929 - 29.03.1933 Heinrich Middelkampf



Das neue, nach der Machtübernahme in Deutschland durch die NSDAP beginnende Protokollbuch trägt auf dem Vorderumschlag das Dienstsiegel mit dem Hakenkreuzsymbol. In diesem Buch ist nur sehr wenig eingetragen. Anschließend fanden die Gemeindeverordnetenversammlungen in weiten Abständen statt. Vom 22.7.1938 bis 24.6.1941 fehlt jede Eintragung.



Am 12.3.1933 fand auf Anordnung der Regierung eine Kommunalwahl zur Neuwahl der Gemeindeverordneten für den Gemeindeausschuß statt, anschließend, am 29.3.1933, die Neuwahl des Gemeindevorstehers und des Bürgerverordneten. Hermann Eilers wurde gewählt und war vom 29.3.1933 bis zum 1.11.1938 unter wechselnden amtlichen Bezeichnungen Gemeindevorsteher, Dorfschulze und dann Bürgermeister. Heinrich Borgmann folgte ihm vom 1.10.1938 - 1.9.1940 als Bürgermeister, dieser wurde von Heinrich Göhlinghorst, der das Amt bis zum ersten April 1944 inne hatte, abgelöst.



Zwischenzeitlich hatte am 16.3.1933 eine amtliche Volkszählung stattgefunden. Ab dem 1.4.1935 trat eine neue, "Deutsche Gemeindeordnung" in Kraft, die in den Grundlagen auf die damalige nationalsozialistische Zeit ausgerichtet war. Oberstes Gebot war die"Sicherung des Einklangs der Gemeindeverwaltung mit der Partei" (§ 30).



Am 1.9.1944 wurde der Kreis Bersenbrück aus - wie es hieß - kriegsbedingten Gründen in 23 Großgemeinden eingeteilt. Grönloh wurde mit Wehdel zu einer Samtgemeinde zusammengelegt. Mit der Verwaltung dieser Gemeinde wurde Heinrich Boske-Mustermann aus Wehdel beauftragt. Er blieb bis zu den nächsten Kommunalwahlen, nach Beendigung des zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945, Bürgermeister.



In der ersten Gemeinderatssitzung nach Ende des zweiten Weltkrieges, am 25.1.1946, wurde zuerst eine kurze Besprechung für die Tätigkeit der Gemeinderäte gehalten. Anschließend ging es um zeitspezifische Themen: um Nutzholz und Brennholz, um Holz zur Herstellung von Holzschuhen vor allem für die Flüchtlinge, da dort die Not am größten war.



Auf Anordnung der Militärregierung der britischen Besatzungszone, zu der Grönloh nach Kriegsende gehörte, fanden am 15.9.1946 wieder die ersten Kommunalwahlen statt. Am 23.9.1946 wurde von den neugewählten Gemeinderäten der noch bestehenden Verwaltungseinheit Wehdel-Grönloh (Samtgemeinde) in Anwesenheit des Kommandanten der britischen Militärregierung in Bersenbrück der Vorsitzende/Bürgermeister gewählt. Es war Gustav von der Heide, Grönloh, mit dem Stellvertreter Hermann Bischoff (Wehdel) der dann vom Militärkommandanten vereidigt werden mußte. Die Abstimmung über die Amtsführung der beiden Gemeinden wurde 12:5 Stimmen für Grönloh entschieden.



Dieser Zustand hielt bis zum 3.11.1948 an, zu diesem Zeitpunkt beantragten dann Grönloh und Wehdel beim Landkreis Bersenbrück die Trennung der im Jahre 1944 angeordneten Zusammenlegung. Am 9.11.1948 bewilligte der Oberkreisdirektor Dr. Lübbersmann den Gemeinden Grönloh und Wehdel unter gewissen Auflagen wieder ihre Selbständigkeit.



Es wurde zur Pflicht gemacht, daß die anfallenden Arbeiten von einer hauptamtlichen Arbeitskraft wahrgenommen werden sollten und für die Schreibarbeiten eine Schreibmaschine vorhanden ist. Die Ratsprotokolle mußten mit der Schreibmaschine geschrieben und in doppelter Ausfertigung beim Landkreis eingereicht werden. Damit hatte auch das handgeschriebene Protokollbuch ausgedient, es wurde von der schreibmaschinengeschrieben "Loseblattform" abgelöst.



Eine eigene Kassenführung war gemäß Paragraph 94 Abs. 3 der rev. Deutschen Gemeindeordnung nicht zulässig. In den Jahren bis 1950 waren in Grönloh als Schreibhilfen Gertrud Berg, Helene Ottermann und Inge Lock tätig. Mit Lösung der Nachkriegssorgen und Beginn des wirtschaftlichen Aufschwunges entfielen etliche Verwaltungsprobleme, und die Bürgermeister waren in der Lage, der Gemeinde in allen Dingen wieder selbst vorzustehen.



Die finanziellen Belange der Gemeinde wurden von den gewählten Kassenverwaltern auftragsgemäß erledigt. Kassenverwalter der Gemeinde Grönloh waren:



01. 09. 1944 - 31. 12. 1948 Georg Netheler, Wehdel

01. 01. 1949 - 15. 11. 1949 Willi Kohlwey, Badbergen

15. 11. 1949 - 31. 12. 1972 Willi Diekmann, Badbergen



Nach der nun erforderlich gewordenen neuen Kommunalwahl vom 28.11.1948 wurde am 23.12.1948 für Grönloh Heinrich Middendorff (Stellvertreter Heinrich Borgmann) zum Bürgermeister gewählt. Er blieb es, immer wieder neu bestätigt, bis zum 30.6.1972 und damit bis zum Ende der endgültigen Selbständigkeit Grönlohs.



Die zukünftigen Ratssitzungen waren rechtzeitig anzukündigen, da der Kreisresidenzoffizier großen Wert auf die Teilnahme an Ratsversammlungen legte,



Der Gemeinderat wurde in dieser Zeit vor enorme Probleme gestellt. Der Krieg hatte viele Heimatvertriebene und Flüchtlinge in die Gemeinde gebracht, für diese Menschen mußten Wohnraum, Einrichtungsgegenstände, Heizmaterial, Nahrung usw. beschafft werden. Die Schule war für die vielen hinzugekommenen Kinder zu klein geworden.

Zur Lösung der Flüchtlingsfragen wurden in den Gemeinden Ausschüsse für die verschiedensten Bereiche gebildet, z.B. Ernährungs- und Erfassungsausschuß, Wohnungs-, Holz-, Mietfestsetzungs- und der Mobiliarausschuß. Es waren in Ausschüssen sowohl Einheimische als auch Flüchtlinge vertreten. Die Flüchtlinge, wurden bei vielen Gemeinderatssitzungen durch einen Flüchtlingsbetreuer, den sie aus ihren Reihen gewählt hatten, vertreten. Am 15.2.1949 wurden alle echten Flüchlinge der Gemeinde aufgefordert, echte Flüchtlinge für das Amt des Flüchtlingsbetreuers vorzuschlagen, da jede Gemeinde einen eigenen Flüchtlingsbetreuer haben soll. Der bereits vorhandene hieß Kolbe, wohnte jedoch in Wehdel. Für Grönloh nahm dann Alfred Biedermann das Amt als zuständiger Betreuer an.



Am 29.1.1949 unterrichtete der Nds. Minister des Innern über den Regierungspräsidenten in Osnabrück alle Bürgermeister "über das Verhalten von Bürgermeistern und Ratsmitgliedern bei der Zuweisung und Einweisung von Flüchtlingen." Es war da in einigen Gemeinden im Laufe der Jahre 1947/48 zu Mißstimmungen gekommen.



Sehr viel Raum nahm in den Beratungen die Raumnot in der Schule ein. Aber auch mit dem Antrag eines Flüchlings auf "ein Ofenrohr mit Windfang, damit der Rauch nicht zurückschlägt" mußte sich der Rat noch am 4.4.1950 befassen. Das neue Ofenrohr wurde ihm bewilligt. Die Vergabe von Gartenland an Flüchtlinge und die Verpachtung der Obstbäume an den Rändern der Gemeindewege stand häufig auf der Tagesordnung.



Noch am 9.4.1951, sechs Jahre nach Kriegsende, fordern die Flüchlinge in einem Brief an den Gemeinderat "eine neue Flüchtlingsverteilung auf die Gesamtgröße eines Betriebes nach ha-Satz vorzunehmen, um die Flüchtlingsnot zu beheben." Wer die ihm zustehende Anzahl Flüchtlinge nicht unterbringen kann, soll dafür pro Kopf einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zahlen, damit von dem Geld Wohnungen gebaut werden können. Der Gemeinderat war sich einig, daß die Forderung so nicht zu erfüllen sei und nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde falle. Der Brief wurde an das Kreiswohnungsamt weitergeleitet.



Was für einen hohen Stellenwert die Ernährung der Bevölkerung in der damaligen Zeit hatte, geht aus einem Gesetz zur Sicherung der Ernte hervor, in dem am 30.6.1948 ein(e) Flursperre und -schutz angeordnet wurde. Es war bei Strafe verboten, daß sich nicht befugte Personen von Sonnenuntergang bis -aufgang außerhalb der öffentlichen Wege in der Feldmark aufhielten. Ferner wurde laut Protokoll vom 19.2.1951 die Kartoffelkäferbekämpfung zu Pflicht gemacht. Die Spritzung wurde von der Gemeinde durchgeführt, jeder Anbauer hatte pro Hektar eine Umlage von 35,- DM zu zahlen.



Am 14.8.1959 wurde nach längerem Für und Wider ein Beitritt zu einem Wasser und Bodenverband "Hasegebiet des Landkreises Bersenbrück" beschlossen. Man glaubte, nur so zu wirklich durchgreifenden Maßnahmen für die Wasserverhältnisse in der Gemeinde zu kommen.



In einer Ratssitzung vom 5.3.1970 wurde den Ratsmitgliedern ein zwischen den Gemeinden des Kirchspiels Badbergen und der ev. Kirchengemeinde in Badbergen geschlossener Vertrag zur Errichtung eines Kindergartens bekanntgemacht.



Seit 1969 wird in den Ratssitzungen'die kommunale Neuordnung im Raume Osnabrück heftig diskutiert. Am 9.12.1969 wurde nach einem Entwurf des Landkreises Bersenbrück die Zusammenlegung der Kirchspiele Badbergen und Gehrde zu einer Einheitsgemeinde mit Verwaltungssitz in Badbergen einstimmig beschlossen. Schon am 12.1.1970 war dieses Thema erneut ein Tagesordnungspunkt. Der Rat faßte einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Gemeinde Talge soll weiterhin zu Badbergen gehören. Die 10 Gemeinden-. Badbergen, Grönloh, Grothe, Groß Mimmelage, Langen, Lechterke, Talge, Vehs, Wehdel, Wulften des Kirchspiels Badbergen schließen sich zu einer Einheitsgemeinde Badbergen zusammen und wollen sich später zu einer Samtgemeinde mit Menslage, Nortrup, Badbergen und Quakenbrück zusammschließen..."



Am 15.10.1971 wird in der Gemeinderatssitzung eine Erklärung vom 1.10.1971 der Bürgermeister des Kirchspiels Badbergen zur Gebietsreform verlesen. Die Bürgermeister wollen die Bildung einer Einheitsgemeinde Artland nur dann unterstützen, wenn durch eine Aufgabenverlagerung nach unten hin eine bürgernahe Verwaltung erreicht wird.



Auf seiner Sitzung am 4.2.1972 beschließt die Versammlung, Gemeindegrundstücke zu verkaufen, da sie sonst der zukünftigen Großgemeinde Quakenbrück gehörten.



Welche Irritationen über die Reform geherrscht haben, ist aus dem nächsten Termin ersichtlich, denn am 23.3.1972 heißt es wiederum, da laut Gebietsänderungsvertrag das Vermögen der Gemeinden innerhalb der Gemeinden bestehen bleibe, soll von einem Verkauf des Schulgebäudes abgesehen werden.



Das letzte Protokoll der selbständigen Gemeinde Grönloh wurde am 10.6.1972 geschrieben.



Durch die Nds. Verwaltungs- Gebietsreform laut Gesetz vom 10.5.1972 (sogen. Osnabrück-Gesetz) hat auch die Gemeinde Grönloh und mit ihr viele Gemeinden und Kreise ihre jahrhundertealte Selbständigkeit verloren. Duch die zusammenfassende Neugliederung der Gemeinden und Kreise wurde Grönloh nun mit den Gemeinden Badbergen, Grothe, Langen, Lechterke, Gr. Mimmelage, Vehs, Wehdel und Wulften zur neuen Einheitsgemeinde Badbergen. Diese wiederum mit Nortrup, Menslage und der Stadt Quakenbrück zu einer Samtgemeinde mit dem Namen "Artland" zusammengefaßt. Grönloh befand sich auch nicht mehr im Landkreis Bersenbrück, sondern aus diesem wurde mit Melle, Wittlage und Osnabrück-Land der Landkreis Osnabrück gebildet.



Vom 1.7.1972 bis zum 28.11.1972, der konstituierenden Sitzung des am 22.10.1972 gewählten Rates der Einheitsgemeinde Badbergen, wurde ein Gemeindeinterimsrat gebildet, mit dem verantwortlichen Bürgermeister August Hilgefort (Badbergen) an der Spitze. Dem Interimsrat gehörten aus Grönloh Heinrich Middendorff und Rudolf Marbold an.



Der neugewählte Rat der Einheitsgemeinde Badbergen setzte sich aus 15 Ratsherren zusammen, Grönloh war in diesem Rat durch Hermann Sickmann und Rudolf Marbold vertreten. Mit Hermann Sickmann war auch im Rat der Samtgemeinde Artland, der am 15.11.1972 mit 33 Mitgliedern zum erstenmal zusammentraf, ein Vertreter Grönlohs. Im zweiten Rat der Einheitsgemeinde Badbergen war von 1976 bis zu seinem Tode 1978 Hermann Sickmann der einzige Grönloher Abgeordnete, in der Samtgemeinde war Grönloh nicht mehr vertreten.



Nach dem Ausscheiden Hermann Sickmanns war die Gemeinde in beiden Räten nicht mehr präsent und fühlte sich an den vielen Entscheidungen nicht mehr beteiligt.



Von den Bürgern des Ortes wurde dann aus verschiedenen Gründen gemeinsam mit Wehdeler Einwohnern am 10.3.1981 die Wehdel-Grönloher Wählergemeinschaft (WGW) gegründet, da sich auch nur ein Bürger Grönlohs für eine Kandidatur für eine der drei etablierten Parteien bereiterklärte. Nicht zuletzt deshalb erhoffte man sich eine breite Basis für die kommende Wahl, und damit eine größere Präsenz in den Räten.



Bei der Kommunalwahl am 27.9.1981 wurde Friedrich-Wilhelm Aumann in den Einheits- und in den Samtgemeinderat gewählt. Als Nachrücker war später auch Willi von Dielingen im Rat vertreten. In dieser Legislaturperiode wurde auch beschlossen, in Grönloh ein neues Feuerwehrhaus zu bauen. Dieser Bau war schon einmal am 29.12.1913 beschlossen, aber wegen des Kriegsausbruchs 1914 nicht ausgeführt worden. F.-W. Aumann war seit 1. 2. 1985 1. stellvertr. Bürgermeister der Samtgemeinde Artland.



Bei der Kommunalwahl vom 5.10.1986 bekam nur F.-W. Aumann einen Sitz in der Einheitsgemeinde Badbergen. Dieser gewählte Vertreter ist seit der Zeit 1. stellvertr. Bürgermeister der Gemeinde Badbergen. Im Samtgemeinderat ist seitdem kein Grönloher mehr vertreten.



Dies war ein Streifzug durch 115 Jahre Gemeindegeschichte. Vieles bliebe noch nachzutragen, z.B. daß Bekanntmachungen der Gemeinden von Gemeindedienern überbracht wurden. Der letzte Grönloher Gemeindebote war Paul Görke.



Quellenangabe



H. Rothert "Heimatbuch des Kreises Bersenbrück"

W. Dobelmann "Geschichte und Entwicklung des Osnabrücker Nordlands"

Protokolle der Gemeinde Grönloh 1875-1972
An Willi Diekmann, Badbergen einen herzlichen Dank für die freundliche Mithilfe.


Die heutige Bauerschaft Grönloh hat ein Größe von:


1241,17


ha davon

904,25


ha landwirtschaftliche Nutzfläche

121


ha Wald

65,75


ha Wege

15,29


ha Gewässer

28


ha Ödland

20


ha nicht genutzte landwirtschaftliche Fläche

34,57


ha Gebäude, Kreis- und Landstraßen



Die Einwohnerzal ist seit Jahren rückläufig, sie betrug:


1772 - 520
1872 - 449
1900 - 404
1939 - 412
1950 - 652
1957 - 449
1970 - 359
1990 - 282


Heute gibt es in der Gemeinde Grönloh 20 landwirtschaftliche Betriebe, 2 Gastwirtschaften, eine Holzsägerei, 2 landtechnische Lohnunternehmen.


Ratsmitglieder
- Gemeinde Grönloh -
nach Legislaturperioden, soweit zurückverfolgbar:


15.9.1946 Kommunalwahl
1946-1948


In dem noch seit 1944 bestehenden Samtgemeinderat Wehdel-Grönloh waren

folgende Ratsmitglieder

aus Grönloh:


von der Heide

Gustav

Bürgermeister

Barkhau

Heinrich


Bödeker

Wilhelm


Brand

Wilhelm


Bruning

Heinrich


Gerberding

Dietrich


Schulte-Schoh

Hermann


Wilking

August


Wulfert-Block

Rudolf




28.11.1948 Kommunalwahl
1948-1952


Die Wiederherstellung der Eigenständigkeit der beiden Gemeinden Wehdel und Grönloh erfolgte nach der Kommunalwahl durch Auflösung der bisherigen Samtgemeinde am 23.12.1948.


Rat der Gemeinde Grönloh:

Middendorff

Heinrich

Bürgermeister

Borgmann

Heinrich

Stellv. bis Ende 1949

Barkhau

Heinrich

Stellv. ab 1950

Brand

Wilhelm


Pöppelmeyer

Heinrich


Sähnke

Heinrich


Wilking

August


Wittig

Kurt


Wulfert-Block

Rudolf


Biedermann

Alfred

zumeist auch anwesender Flüchtlingsbetreuer



9.11.1952 Kommunalwahl
1952-1956


Rat der Gemeinde Grönloh:

Middendorff

Heinrich

Bürgermeister

Wilking

August

Stellv. Bürgermeister

Borgmann

Heinrich


Budzinski

Fritz


Gräper

Willi


Pöppelmeyer

Heinrich


Schulte

Gustav


Stephan

Fritz


Thesfeld

Heinrich




28.11.1956 Kommunalwahl
1956-1961


Rat der Gemeinde Grönloh-.

Middendorff

Heinrich

Bürgermeister

Wilking

August

Stellv. Bürgermeister

Budzinski

Fritz


Enders

Otto


Gräper

Willi


Möhlmann

Erich


Schulte

Gustav




6.4.1961 Kommunalwahl
1961-1964


Rat der Gemeinde Grönloh:

Middendorff

Heinrich

Bürgermeister

Wilking

August

Stellv. Bürgermeister

Budzinski

Fritz


Enders

Otto


Gräper

Willi


Schulte

Gustav


Thesfeld

Heinrich




1.10.1964 Kommunalwahl
1964-1968


Rat der Gemeinde Grönloh:

Middendorff

Heinrich

Bürgermeister

Thesfeld

Heinrich

Stellv. Bürgermeister

Budzinski

Fritz


Enders

Otto


Göhlinghorst

Walter


Marbold

Rudolf


Weßling

Otto






1.10.1968
1968-30.6.1972


Middendorff

Heinrich

Bürgermeister

Budzinski

Fritz

Stellv. Bürgermeister

ten Doornkaat

Jan


zur Horst

Jürgen


Lippold

Uwe


Marbold

Rudolf


Osterloh

Werner




Bevölkerungsstatistik Grönloh


Stand- 8. 12. 1989




Geschlecht

Familienstand

Konfession

Altersgruppe

Anz.

weibl.

männl.

ledig

Verh.

gesch.

verw.

ev. luth.

ev. ref.

r. kath.

unbek

1-15 Jahre

55

24

31

55

-

-

-

35

-

6

14

16-25 Jahre

29

10

19

28

1

-

-

28

-

1

-

26-35 Jahre

49

22

27

18

29

2

-

39

-

7

3

36-45 Jahre

29

14

15

3

25

1

-

22

2

4

1

46-55 Jahre

33

16

17

-

31

2

-

29

-

2

2

56-65 Jahre

36

19

17

3

30

1

2

30

-

3

3

66 Jahre und älter

51

32

19

3

21

1

26

47

-

-

4